ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG
(STAND: 16. Juli 2025)
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Park Hotel Sellin (Hotelaufnahmevertrag), Teil der Dream Resort Betriebs GmbH, Bundesallee 204-205, 10717 Berlin. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern
dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig
in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens,
des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der am Tag des Vertragsschlusses geltenden Steuern sowie zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Kurtaxe (Kurabgabe).
Die jeweils gültigen Sätze der Kurabgabe können tagesaktuell unter https://www.ostseebad-sellin.de/kurabgabe/ eingesehen werden. Die folgenden Beträge spiegeln den Stand der Drucklegung (Juli 2025) wider:
Kurtaxe 2025 – zahlbar in bar bei Anreise an der Rezeption** – zahlbar in bar bei Anreise an der Rezeption:
In der Hauptsaison (01. Mai – 31. Oktober sowie 20. Dezember – 06. Januar) beträgt die Kurabgabe pro Übernachtung 3,37 € für Erwachsene ab 14 Jahren, 1,69 € für Kinder von 7 bis 13 Jahren; Kinder bis einschließlich 6 Jahre sind frei. Für Hunde werden 1,00 € pro Tag berechnet.
In der Nebensaison (07. Januar – 30. April sowie 01. November – 19. Dezember) liegt die Kurabgabe bei 2,54 € für Erwachsene, 1,27 € für Kinder von 7 bis 13 Jahren; Kinder bis 6 Jahre bleiben ebenfalls abgabenfrei. Der Hundesatz bleibt unverändert bei 1,00 € pro Tag.
Ändern sich Umsatzsteuer oder lokale Abgaben nach Vertragsschluss, werden die Preise entsprechend angepasst; bei Verbrauchern nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und -erfüllung mehr als vier Monate liegen.
3.4 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, hat die Zahlung binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, hat die Zahlung binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).
3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z. B. Kreditkartengarantie) zu verlangen; Höhe und Termine werden in Textform vereinbart.
3.6 In begründeten Fällen (z. B. Zahlungsrückstand, Erweiterung des Vertragsumfanges) kann das Hotel auch nach Vertragsschluss bis Anreise eine Vorauszahlung/Sicherheitsleistung bis zur vollen Vergütung verlangen.
3.7 Zu Beginn und während des Aufenthalts kann das Hotel für bestehende und künftige Forderungen eine angemessene Vorauszahlung/Sicherheitsleistung verlangen, soweit diese nicht bereits geleistet wurde.
3.8 Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen des Hotels aufrechnen.
3.9 Der Kunde stimmt einer elektronischen Übermittlung von Rechnungen zu.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN
(ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem
Hotel in Textform ausübt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4.Grundsätzlich ist das Mitbringen von Haustieren nicht gestattet
Ausnahme Hunde, als mitreisende „Familienmitglieder“
Die Mitnahme von Hunden bedarf der vorherigen Genehmigung seitens des Hotels. Wenn die Dream Resort Betriebs GmbH dem Mitbringen von Hunden zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass der Hund frei von Krankheiten und auch sonst keine Gefahr für die Gäste und das Personal darstellt. Hunde sind bitte immer an der Leine zu führen, mit Rücksicht auf andere Gäste. Auch müssen Hunde unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht.
Ausnahme Frühstückszeit. Da im Frühstücksrestaurant keine Tiere erlaubt sind, sollte sich Ihr vierbeiniger Freund in dieser Zeit allein ruhig auf dem Zimmer verhalten. Sollte der Hund in dieser Zeit Bellen, Scharren oder Geräusche von sich geben, müssen die Gäste getrennt zum Frühstück gehen oder in Absprache mit der Rezeption des Hotels eine Vereinbarung finden.
Es ist maximal ein Hund pro Zimmer erlaubt, soweit einzelvertraglich nicht anderweitig vereinbart.
Pro Hund und Nacht berechnen wir € 10 unabhängig von der Größe/Gewicht des Haustiers. Haustiere schlafen nur in ihrem eigenen von Ihnen mitgebrachten „Bett“ und bleiben im Zimmer immer auf dem Boden. Bei Zuwiderhandlung wird dem Gast eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 € in Rechnung gestellt.
Ebenso haftet der Tierhalter für Sach- und Personenschäden, die möglicherweise durch das Tier entstehen.
Und zu guter Letzt bitten wir um Verständnis, dass einige Zimmer von der Vermietung mit Haustieren ausgenommen sind. Es ist deshalb wichtig, dass – im Vorfeld – vom Hotel das Zimmer für den Tierhalter reserviert werden muss.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten,
wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und
Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
IX. GEWINNSPIELE, VERLOSUNGENEN UND PREISAUSSCHREIBEN
1. Teilnahmebedingungen: Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram bzw. Meta und wird in keiner Weise von Instagram oder Meta gesponsert, unterstützt oder organisiert. Alle angegebenen Informationen werden nicht von Instagram oder Meta bereitgestellt. Durch die Teilnahme erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels.
2. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben, von einer in der Europäischen Union gelegenen Standort aus teilnehmen und ihren ständigen Wohnsitz und Aufenthalt in der Europäischen Union haben. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung des Gewinns. Die Verlosung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Verwendung der Daten durch Instagram richtet sich nach der Datenschutzerklärung von Instagram.